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Schuldspruch im Fall Kührer: Lebenslange Haft für Angeklagten

Der Schuldspruch gegen den Angeklagten ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch gegen den Angeklagten ist nicht rechtskräftig. ©APA
Im Fall Julia Kührer ist der angeklagte Wiener Michael K. am Dienstag am Landesgericht Korneuburg des Mordes schuldig gesprochen und zur lebenslangen Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden mit 7:1 Stimmen, im Fall der Suchtgiftweitergabe mit 8:0. Verteidiger Farid Rifaat meldete Nichtigkeit und Berufung an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Schlussplädoyers
Zeugen sprechen am 4. Prozess-Tag
Gutachter sagen aus
Bilder vom Prozess
"K. verlangte Oralsex"
Eltern sagen als Zeugen aus
"Opfer einer Verschwörung"
Ex-Freund sagt aus

Auf dem Grundstück des Ex-Videothekbesitzers war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen 16-Jährigen gefunden worden. Er beteuerte in seinen letzten Worten vor der Urteilsberatung, dem Mädchen nichts angetan zu haben.

Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt, die Staatsanwalt Christian Pawle in seinem Schlussvortrag überzeugend darlegte.Einziger Milderungsgrund war die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten. Als erschwerend bezeichnete Richter Helmut Neumar in seiner Urteilsbegründung das abstoßende, pietätlose Verhalten nach der Tat (die Tote war in eine Decke gewickelt in Brand gesetzt worden, Anm.).

Psychische Belastung der Familie Kührer

Julia Kührer sei jung auf gewaltsame Weise zu Tode gekommen, sagte Neumar. Die Familie hatte nicht einmal die Möglichkeit, zu trauern, sie habe um ihr Schicksal gezittert und gebangt, und ganz Österreich mit, verwies Neumar auf die Vorstellung, was alles passieren kann, wenn eine 16-Jährige nicht von der Schule heimkommt. Diese psychische Belastung und die Qualen der Familie seien bei der Strafbemessung berücksichtigt worden.

Im Anschluss zeigte sich Anwalt Rifaat enttäuscht über den Prozessausgang und die für einen derart komplexen Fall doch relativ kurze Beratungsdauer. Er hätte gemeint, dass die Mordfrage doch eine längere Diskussion erfordert hätte, sprach er von einer möglichen Überforderung der Geschworenen. Eventuell habe auch das Bauchgefühl eine Rolle gespielt – der Angeklagte habe nicht sehr sympathisch gewirkt.

Sechs Gutachter und 100 Zeugen

Der Prozess hatte am 10. September begonnen, an die 100 Zeugen und sechs Gutachter wurden gehört. Am heutigen siebenten Verhandlungstag kam noch eine von der Verteidigung beantragte Sachverständige zu Wort, die den Brandzeitpunkt anhand von Schimmelpilzen im Erdkeller etwa in den Herbst 2006 datierte. Ein Polizeihundeführer berichtete, dass sein Leichenspürhund an einer Stelle im Keller der Videothek “reges Interesse” gezeigt hatte – dort sei das Mädchen nach ihrem gewaltsamen Tod in der Videothek “zwischengelagert” worden, ehe es im Pkw auf das Grundstück nach Dietmannsdorf gebracht wurde, meinte Staatsanwalt Christian Pawle.

Er ging in seinem Schlussvortrag ausführlich auf sämtliche Fakten ein, die für eine Schuld von Michael K. sprachen. “Julia Kührer ist am 27. Juni 2006 ermordet worden”, gab sich Pawle überzeugt. Als wahrscheinlichste Todesursache nannte er – nach einem Faustschlag – Erwürgen. Julia war ein gesundes 16-jähriges Mädchen, K. sei ein hochgradig sexualisiertes Muskelpaket gewesen, der auffallendes Interesse an ihr hatte. Die Version, ein Anderer hätte die Leiche auf dem Anwesen abgelegt, sei “lebensfremd und abwegig”, verwies Pawle auf die dafür notwendigen Manipulationen, immer in Gefahr, vom Eigentümer überrascht zu werden.

Schuldspruch mit Berufung erwidert

Verteidiger Farid Rifaat ging in seinem Schlussplädoyer auf Ungereimtheiten und einander widersprechende Zeugenaussagen u.a. zu den Drogeneinkäufen des Mädchens ein. Vieles sei Spekulation, jede andere Variante ebenso denkbar. Gesichert sei einzig und allein, dass die Schülerin an jenem Nachmittag nach dem Verlassen des Busses um 13.30 Uhr am Hauptplatz von Pulkau zuletzt gesehen – und ihre Leiche dann fünf Jahre später entdeckt – wurde. Die DNA-Spur auf der blauen Decke könnte auch durch einen Hund seines Mandanten übertragen worden sein. Ein – vom Staatsanwalt angenommener – Faustschlag wäre noch lange kein vorsätzlicher Mord. Im Zweifel sei der Angeklagte freizusprechen. Außerdem hätte K. 2010 wohl kaum einer freiwilligen Nachschau auf seinem Grundstück zugestimmt, ohne vorher etwas zu unternehmen, wenn er von der deponierten Leiche gewusst hätte. Als Eigentümer hätte er alle Zeit der Welt gehabt, die Überreste vom Anwesen zu bringen.

Michael K. schloss sich den Worten seines Verteidigers an, wenn er gewusst hätte, dass er eine Leiche im Keller hatte, hätte er sich anders verhalten. Er betonte: “Ich habe keinen Grund gehabt, Julia was anzutun.”

(APA)

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