Ein Berufungssenat (Vorsitz: Ernest Maurer) leistete den dagegen eingebrachten Rechtsmitteln des Politikers keine Folge. Der Schuldspruch ist damit rechtskräftig.
Bei dem Verfahren hatte es sich um juristische Nachwehen der sogenannten Homepage-Affäre um den von der Industriellenvereinigung (IV) gesponserten Internetauftritt Grassers gehandelt. Matznetter hatte am 6. Februar 2004 in einer Presseaussendung behauptet, 10.000 Euro aus der IV-Spende wären in das Privatvermögen Grassers geflossen.
Hintergrund dieser Aussage war die von Grasser beabsichtigte Gründung eines Hilfsfonds. Für diesen hatte der Homepage-Verein bereits Anfang 2003 10.000 Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen, das Grasser bei einem Notar hatte einrichten lassen.
Matznetter rechnete das Konto in der inkriminierten Aussage Grassers Privatvermögen zu. Grassers Anwalt Michael Rami hielt dem entgegen, Matznetters hätte damit den Eindruck erweckt, Grasser habe sich zu Unrecht an der IV-Spende bereichern wollen. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Die 10.000 Euro wären für den Fonds bzw. für eine Stiftung bestimmt gewesen, im Fall der Nichtgründung wären sie zurückgezahlt worden.
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