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Schuld am Unfalltod: Vier Monate Gefängnis

Mitfahrer konnte von den Rettungskräften nur mehr tot aus dem Unfallauto geborgen werden.
Mitfahrer konnte von den Rettungskräften nur mehr tot aus dem Unfallauto geborgen werden. ©VOL.AT/ Pascal Pletsch
Feldkirch - Betrunken und zu schnell mit dem Auto gefahren: Mitfahrer starb bei Unfall in Sulz.
Vorbericht: Tödlicher Unfall
22. Februrar: Bilder vom Unfallort

Ein 42-jähriger Mitfahrer aus Bludesch starb bei dem Verkehrsunfall, ein 53-jähriger Beifahrer wurde verletzt. Das Auto des mit 1,87 Promille und Tempo 120 fahrenden Angeklagten war am 22. Februar in Sulz gegen einen Baum geprallt. Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Körperverletzung wurde der 35-jährige Pkw-Lenker am Montag am Landesgericht Feldkirch zu vier Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Haftstrafe werde der drogensüchtige Facharbeiter, der durch den Unfall und die daraus resultierenden Folgekosten schon genug gestraft sei, wohl nicht antreten müssen, sagte Richter Peter Mück. Denn es handelt sich um eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung vom 5. März zu zehn Monaten Gefängnis wegen Drogenhandels. Dafür erhielt das drogenabhängige Mitglied einer in Vorarlberg tätigen Bande von deutschen Amphetamine-Dealern Therapie statt Strafe gewährt. Diese Chance zur Vermeidung des Verbüßens der Strafe gilt auch für das Unfall-Urteil – eben deshalb, weil es sich dabei um eine Zusatzstrafe handelt. Theoretisch hätte die Unfall-Anklage schon Bestandteil des Drogenprozesses sein können – dann hätte sich aus beiden Anklagen eine einzige Strafe ergeben. Der Deutsche profitiert jetzt davon, dass sein Drogenprozess nach dem Unfall, aber vor dem Unfallprozess stattgefunden hat.

Trauerschmerzensgeld

Den Eltern des Verstorbenen muss der in Vorarlberg lebende Deutsche 4000 Euro an Trauerschmerzensgeld und Bestattungskosten bezahlen. Davon abgezogen sei schon das 40-prozentige Mitverschulden des tödlich Verunglückten, sagte Hinterbliebenen-Anwalt Rainer Santner. Denn der nicht angegurtete auf der Rückbank sitzende 42-Jährige und der Beifahrer hätten vor dem Unfall gemeinsam mit dem Fahrer in einem Gastlokal Alkohol getrunken. Dennoch seien sie danach ins Auto ihres Arbeitskollegen eingestiegen.

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