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Schubhaft wird ausgeweitet

Asylrecht: Der Sicherheits-Landesrat begrüßt die Verschärfung, die Caritas protestiert.

„Wer bei uns Schutz sucht und nachweislich verfolgt ist, erhält diesen Schutz.“ Missbrauch müsse jedoch bekämpft werden: So fasste Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) gestern vor der Beschlussfassung des Nationalrats die Verschärfung des Asylgesetzes zusammen. Die Novelle war schon über den Sommer heftigst diskutiert worden: FPÖ und BZÖ ist sie zu lasch, Grünen und Organisationen wie dem UNHCR und der Caritas zu hart.

– Schubhaft. Asylwerber, die über „sichere“ Länder nach Österreich kommen, sollen verstärkt in Schubhaft genommen werden, ehe sie abgeschoben werden.

– Altersfeststellung. Zur Feststellung, ob ein Asylwerber tatsächlich noch minderjährig ist, wie er behauptet, um eher anerkannt zu werden, sollen Röntgen-Untersuchungen eingesetzt werden.

– Folgeanträge. Die Möglichkeit, nach einem negativen Abschluss eines Asylverfahrens einen weiteren Antrag einzubringen, soll de facto eingeschränkt werden; konkret soll nach dem ersten Verfahren eine Abschiebung möglich werden.

– Straffälligkeit. Wenn gegen ein Asylwerber eine Anklage wegen des Verdachts auf eine vorsätzlich begangenen Straftat erhoben worden ist, soll „sein“ Verfahren beschleunigt werden. Damit soll es möglich werden, ihn gleich nach einer allfälligen Verurteilung abzuschieben.

 Sicherheits-Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) begrüßt die Novelle: „Ich bin froh, dass mit den Maßnahmen gegen straffällige Asylwerber eine Forderung des Landes umgesetzt wird“, erklärte er gestern im „VN“-Gespräch: „Wer das Gastrecht missbraucht und kriminell ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Das sind wir unserer Bevölkerung schuldig.“ Auch die Einschränkung der Möglichkeit, mehrere Asylanträge zu stellen, stößt auf die Zustimmung von Schwärzler: „Es kann nicht sein, dass jedes Jahr ein anderer Asylgrund angegeben wird.“ Martin Fellacher von der „Flüchtlings- und Migrantenhilfe“ der Caritas Vorarlberg kritisiert die Novelle dagegen: „Es ist bedenklich, dass das Asyl- und das Strafrecht vermengt werden.“ Asylwerber seien schutzsuchende Menschen. Auch Verfahrensmissbrauch sieht Fellacher nicht als Problem; das entscheidende Problem sei vielmehr die allzu lange Verfahrensdauer: Von den 900 Asylwerbern im Land warteten „über 300 seit mehr fünf Jahren“ auf eine Entscheidung über ihren (Erst-)Antrag.

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