Schruns schnürte Startpaket für Unternehmer

Schruns. Die Marktgemeinde ist bemüht, das Schrunser Ortszentrum attraktiver zu gestalten und Betriebe anzusiedeln.
Seit Anfang März wird im Zuge einer Bevölkerungsbefragung erhoben, was den Konsumenten wichtig ist. Parallel dazu wird derzeit ein Katalog mit leerstehenden Geschäftsflächen erstellt. Der Geschäftsführer der WIGE Schruns-Tschagguns, Christian Zver, hat dann die Aufgabe, diese Flächen, entsprechend der Priorisierung (Ergebnis der Bevölkerungsbefragung) zu vermitteln. Budgetär würde die Marktgemeinde jährlich mit EUR 25.000,00 für zwei Geschäfte vorsorgen. “Eine Budgetüberschreitung an dieser Position wäre etwas Erfreuliches!”, merkte der Obmann des Schrunser Wirtschaftsausschusses und Geschäftsführer von Gantner Instruments, Werner Ganahl, im Gespräch lachend an.
KOMPENSATION DER KOMMUNALSTEUER
Für Top-Projekte sind maximal 3 Jahre vollständige Kompensation der Kommunalsteuer im Plan vorgesehen (Unter “Top-Projekte” sind Unternehmensgründungen im Zentrum zu verstehen, die besonders positiv für die Frequenzsteigerung angesehen werden – ca. das Viereck Hochjochbahn – Litzkapelle – Kulturbühne – Bäckerei Schapler); für normale Projekte wird es maximal 3 Jahre halbe Kompensation der Kommunalsteuer geben. Die Ausbezahlung der Kompensationszahlung in der selben Höhe wie die Kommunalsteuer erfolgt jeweils zeitnahe, aber nach der Zahlungsaufforderung zur Kommunalsteuer. Diese Förderung wird gedeckelt mit EUR 10.000,00 pro Jahr.
MIETZUSCHUSS
Für Top-Projekte: maximal 20 % der Jahresmiete in den ersten beiden Betriebsjahren; für normale Projekte: maximal 10 % der Jahresmiete im ersten Betriebsjahr. Die Ausbezahlung erfolgt mit der Betriebseröffnung im Vorhinein für ein Jahr auf Basis des Mietvertrages, der vom Antragsteller vorgelegt werden muss. Gefördert wird bis zu einer Jahresmiete von maximal EUR 20.000,00.
INVESTITIONSZUSCHUSS
Wenn für Investitionen ortsansäßige Unternehmen herangezogen werden, können diese wie folgt unterstützt werden: für Top-Projekte maximal 20 Prozent und für normale Projekte maximal 10 Prozent der Investitionen. Die Ausbezahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen durch den Antragsteller. Gefördert wird bis zu einem Investitionsvolumen von maximal EUR 100.000,00.
ANTRAGSTELLUNG UND GELTUNGSDAUER
Der Antrag muss an die Gemeinde Schruns gestellt werden und eine genaue Projektbeschreibung und Kostenaufstellung beinhalten. Ein Gewerbeschein muss vorliegen. Der Antrag wird vom Wirtschaftsausschuss beraten und kann vom Gemeindevorstand genehmigt werden. Bei Annahme der Förderung entsteht dem Förderungsnehmer eine Betriebspflicht, die dem Förderzeitraum plus ein Jahr entspricht. Bei Nichteinhaltung muss der gesamte Förderbetrag rückerstattet werden. Die Förderrichtlinie ist bis 31. Dezember 2012 befristet, kann aber bei Bedarf durch den Wirtschaftsausschuss verlängert werden. (Quelle: Marktgemeinde Schruns, Wirtschaftsausschuss)
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