Ebenso wie die erlaubte Handgepäckgröße reglementiert. Im Innenministerium rechnet man mit erheblichen Verzögerungen im Flugverkehr in Österreich.
Auf allen Flügen, die von Flughäfen im EU-Raum sowie Island, Norwegen und der Schweiz abheben – unabhängig von deren Bestimmungsort – wird die Mitnahme von Flüssigkeiten pro Passagier stark limitiert. Dabei handelt es sich um Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm, aber auch zum Beispiel Zahnpasta, Rasiergel oder Kontaktlinsenmittel. Sie dürfen die Maximalgrenze von 100 ml pro Flasche nicht überschreiten und müssen zusammen in einem ein Liter großen, durchsichtigen Plastiksackerl Platz haben. Die zulässige Handgepäckgröße ist auf 56 x 45 x 25 cm beschränkt.
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