Schulsprengel sind eine Art rechtlich umschriebenes “Einzugsgebiet” einer Schule. Damit wird die freie Schulwahl im Bereich der Pflichtschulen (Volksschule, Hauptschule, Polytechnische Schule, Sonderschule, Berufsschule) eingeschränkt: In welche öffentliche Pflichtschule ein Kind gehen muss, hängt vom Hauptwohnsitz ab – jede Schule wird einem bestimmten Einzugsgebiet (“Sprengel”) zugeteilt, im Normalfall ist das bei Volks- und Hauptschulen die Wohnortgemeinde. “Umsprengelungen”, also die Erlaubnis zum Besuch einer Schule außerhalb des Schulsprengels, sind nur auf Antrag und nach einem Verfahren möglich. Festgelegt werden die Sprengel durch Verordnung der Landesregierung.
Keine Sprengelzuteilung gibt es für Privatschulen, AHS sowie weiterführende Schulen. Bei Sport- und Musikhauptschulen gibt es gelockerte Regelungen.
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