Das Controlling durch den Bund im Drei-Monats-Takt soll besser nachvollziehbar machen, wie viele Lehrer die Länder benötigen und wo diese eingesetzt werden. Bis zum Schuljahr 2011/12 soll die dafür nötige neue Landeslehrer-Controllingdatenbank flächendeckend im Einsatz sein. Bisher ist das Controlling der Landeslehrer (Pflichtschullehrer an Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen) nur rückwirkend möglich, und auch das nur eingeschränkt.
Die neue Verordnung soll für den Bund auch Einsparungen bringen. Die Länder sind Dienstgeber der Pflichtschullehrer und entscheiden über deren Einsatz, während der Bund sie über den Finanzausgleich bezahlt. Lehrer, die die Länder über den vereinbarten Stellenplan hinaus anstellen, müssen diese zwar im Endeffekt selbst bezahlen. Der Bund streckt deren Gehälter allerdings vor. Die Länder refundieren nach Jahresabschluss pro Lehrer, der über dem ausgemachten Stellenplan liegt, eine fixe Summe. Derzeit ist dies das Gehalt eines Neueinsteigers mit befristetem Vertrag (rund 38.000 Euro pro Jahr).
In der Praxis würden allerdings nicht alle der überzogenen Posten tatsächlich mit Neueinsteigern besetzt, wie die Auswertung der Datenbank gezeigt habe. Weil ältere Lehrer mehr kosten, ist der refundierte Betrag durch die Länder also vielfach geringer als die Summe, die der Bund für diese Lehrer ausgibt, heißt es in den Erläuterungen zu der Verordnung.
Die Länder sollen daher in jenen Fällen, in denen nicht tatsächlich Neueinsteiger beschäftigt werden, künftig mehr zurückzahlen. Die Verordnung sieht vor, dass die Länder pro überzogenem Posten jährlich 58.000 Euro an den Bund refundieren. Das entspricht dem Gehalt eines Lehrers nach drei bis fünf Jahren. Für das Schuljahr 2009/10 würde dies für den Bund Einsparungen in Höhe von 10,82 Mio. Euro bedeuten. Dafür, wird im Vorblatt zur Verordnung betont, müsse man sich allerdings mit dem Finanzministerium auf ein neues Abrechnungsschema einigen.
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