“Diese Lösung ist problematisch, weil sie für die Betroffenen in vielen Fällen zu einem komplizierten Verfahren führt”, so Schmid.
Die Landesrätin erinnert an das Regierungsübereinkommen, das beim One-Stop-Shop auf die Bezirksverwaltungsbehörden verweist, die einschlägige Erfahrungen haben. Nur rund 30 Prozent der Sozialhilfeempfänger die sogenannten Aufstocker fallen in die Zuständigkeit des AMS. Da aufgrund hoher Mieten viele nicht ohne Wohnbeihilfe auskommen, hätte das zur Folge, dass sich das Gros der Bezieher weiter zusätzlich an die Bezirkshauptmannschaft wenden muss.
Die Vorarlberger Landesregierung regt stattdessen an, dass Anträge zur Mindestsicherung für alle Arbeitslosengeldbezieher auch vom AMS entgegengenommen werden können. Die Unterlagen sollen vom AMS anhand einer Checkliste gesammelt und mit dem Antrag an die zuständige BH zur Entscheidung und Auszahlung übermittelt werden.
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