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Schmerzpatient statt Drogendealer

Dass er kein Drogenhändler ist, wird ihm geglaubt.
Dass er kein Drogenhändler ist, wird ihm geglaubt. ©Christiane Eckert / VOL.AT
Afghane von Opiumschmuggel freigesprochen.

Der 26-Jährige sitzt vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wird, aus dem Iran Rohopium in beträchtlicher Menge über München nach Vorarlberg geschmuggelt zu haben. Doch das Gericht muss ihn freisprechen.

Der Afghane, der bei uns bis vor kurzem fleißig gearbeitet hat und gut deutsch spricht, war in den Iran gereist, wo er sich mit einem iranischen Rezept bei einem iranischen Arzt die Zutaten für eine Rückensalbe geben ließ. Er bekam ein Pulver und die Anweisung, es mit Öl zu mischen.

Trotzdem Schuldspruch

Dass er für eine morphinhaltige Mixtur ein Rezept braucht, wusste er angeblich nicht. Dass er kein Drogenhändler ist, wird ihm geglaubt. Was bleibt, ist der Vorwurf, dass er es bei seinem „Pickerl“ nicht so genau nahm.

Er erhielt bei der Zulassungsstelle die Plakette und lochte sie gleich selbst. Urkundenfälschung sagt das Gericht und spricht 720 Euro Geldstrafe aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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