Vor einem Restaurant in Heidelberg hatte die Pop- und Style-Zeitschrift “Max” ein “Bordsteinduell” veranstaltet. Der Kellner befürchtete Ärger mit seinem Chef und untersagte dem Reamonn-Sänger vor dem Lokal zu singen. Daraufhin erschien er, ohne seine Einwilligung, auf einem großen Bild in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift. Der Kellner klagte gegen das Magazin und das Oberlandesgericht Karlsruhe gab ihm Recht. Allerdings erhielt er nur 2000 Euro und nicht die geforderten 6000 Euro.
Reamonn - Through the eyes of a child:
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