Der Bruder des Klägers wurde von einem alkoholisiertem Autofahrer getötet.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Urteil zu dem Fall aus Vorarlberg damit auch die Anspruchsgrenzen neu gezogen. Für Versicherungen könnte das Urteil weit reichende Folgen haben.
Im konkreten Fall hat sich der OGH dennoch für die Zuerkennung eines Trauerschmerzensgeldes entschieden. Der damals 46-jährige Bruder des Klägers aus Vorarlberg war 2003 als Radfahrer auf der Landstraße zwischen Hoehenems und Lustenau von einem alkoholisierten Pkw-Lenker niedergestoßen und getötet worden.
Die Höchstrichter maßen diesem Umstand größere Bedeutung bei als etwa der Tatsache, dass beide Brüder nicht im selben Haus wohnten, sondern zwei Kilometer auseinander. Die Geschwister seien jedoch mehrmals in der Woche beieinander gewesen. Auch “dass sich die (intensive, Anm.) Beziehung erst im Laufe der Jahre entwickelt, ändert an ihrem Bestehen nichts”, so der OGH.
Das könne, listet Gunz exemplarisch Möglichkeiten auf, ein Bus- oder Eisenbahnunglück oder auch der Fehler eines Bergführers sein.
Bisher sei die Grenzziehung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld “unklar gewesen, jetzt sind Geschwister eindeutig einbezogen”, erklärte der erfolgreiche Anwalt der Klägers, Dr. Henrik Gunz von der Simma Rechtsanwälte Partnerschaft, der APA: Gute Chancen auf Trauerschmerzensgeld sieht der Jurist vor allem dort, wo Geschwister bisher unter einem gemeinsamen Dach lebten.
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