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Schlussvorträge im Prozess um Heurigen-Mord

Im Prozess um den Heurigen-Mord in Pachfurth ist am Montag gegen 15.00 Uhr das Beweisverfahren geschlossen worden. In ihrem Schlussvortrag forderte Staatsanwältin Elisabeth Sebek die Höchststrafe für den des Mordes in zwei Fällen, Mordversuchs und Raubes angeklagten Bulgaren.
Das DNA-Gutachten belastet den Bulgaren
Bilder vom Heurigen-Prozess
Tochter erkannte den Täter eindeutig

Sebek erinnerte an die vorangegangenen Verhandlungstage und die Beweise gegen den Beschuldigten. Vor allem die DNA-Spur am Türgriff des Hintereingangs zeige das Hauptprofil des Verdächtigen – lediglich einer von 2,4 Millionen Menschen könnte diese Spur verursacht haben. Zahlreiche Zeugen hätten den Wagen des Verdächtigen in den Tagen zuvor und am Abend der Tat wahrgenommen.

Die 21-Jährige sei durch die – morgen genau ein halbes Jahr zurückliegende – Bluttat Vollwaise und sie selbst dabei schwer verletzt worden, sprach die Staatsanwältin dazu die psychischen Schäden an. Trotzdem habe die 21-Jährige “ihren ganzen Mut und ihre ganze Kraft” zusammengenommen, um den Geschworenen “in einer bewegenden Aussage” zu sagen, dass der Angeklagte der Mörder ihrer Eltern sei.

Wahrscheinlich habe sich der Heurigenwirt gegen den Räuber gewehrt, was seine Frau und ihn das Leben kostete, so Sebek. Das Tatmotiv sei klar: Der Bulgare habe sich bereichern wollen. Das Lokal war über das Pfingstwochenende drei Tage lang “gerammelt voll” gewesen.

Pflichtverteidiger Harald Ringelhann verwies in seinem Schlussplädoyer u.a. auf einige Widersprüche in Zeugenaussagen. Das einzige gravierende Element für die Anklage sei die DNA-Spur. Allerdings sei sein – in Deutschland wegen Einbrüchen verurteilter – Mandant nur in leere Häuser eingedrungen. Die Vorstellung, dass er das Lokal von einem Kirschbaum aus ausspioniert habe, wäre eine Idiotie. Der Verteidiger stellte Zweifel in den Raum, dass sein Mandant die Bluttat begangen habe.

Zuvor hatte Richterin Karin Santa noch eine schriftliche Aussage der Tochter verlesen, wonach sich diese nach der erlittenen Schussverletzung tot stellte. Der Täter sei dann noch über sie hinweg gestiegen, um in weitere Räume zu schauen. Das Projektil hatte Leber, Gallenblase und Zwölffingerdarm verletzt – ohne rasche medizinische Hilfe wäre die 21-Jährige verblutet, betonte die Richterin.

Als ihm nach den Plädoyers gegen 16.00 Uhr das letzte Wort vor der Urteilsberatung erteilt wurde, holte der Bulgare zu einer langatmigen, viele Minuten dauernden Erklärung über seine Zukunftspläne in Bulgarien und seine Geschäfte aus, die ihn in der Woche vor Pfingsten nach Österreich geführt hätten. Santa ersuchte darum, die vom Blatt vorgetragene Auflistung zu straffen und keine Vermutungen über irgendwelche Beweismittel anzustellen. Daraufhin beklagte der Beschuldigte, dass ihm in diesem Verfahren alle Rechte beschnitten worden seien. Schließlich konnten sich die Geschworenen kurz vor 16.30 Uhr zur Urteilsberatung zurückziehen.

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