Die Anklagebehörde hatte am Dienstag einen Haftbefehl gegen die 16-Jährige wegen versuchten Mordes, Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz erwirkt. Wegen der Unterbringung in der Jugendpsychiatrie sei er jedoch nicht vollzogen worden. Ärzte müssten nun darüber entscheiden, wie lange das Mädchen in der Anstalt bleiben müsse. Erst danach werde sie ihre U-Haft antreten.
Eine 17-jährige Mitschülerin hatte die Jugendliche am Montag in der Schultoilette des Albert-Einstein-Gymnasiums bei den Vorbereitungen zu dem Anschlag überrascht und war von ihr mit einem Messer angegriffen worden. Die 16-Jährige wollte offenbar mit mehreren Flaschen benzinhaltiger Flüssigkeit einen Brandanschlag auf ihre Schule verüben. Nach 14-stündiger Flucht stellte sie sich am Montagabend der Polizei.
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