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Schlafende 16-Jährige sexuell missbraucht

Der Schuldspruch erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und pornografischer Darstellung Minderjähriger.
Der Schuldspruch erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und pornografischer Darstellung Minderjähriger. ©Symbolbild/Pixabay
Jeweils Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für zwei junge Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person.

(Neue/Seff Dünser)

Die 16-Jährige war erheblich betrunken und ­schlief. Die Wehrlosigkeit der Jugendlichen haben der 16-Jährige und der 19-Jährige am 29. Dezember 2016 schamlos ausgenützt. Die beiden Burschen aus dem Bezirk Bludenz haben das Mädchen ausgezogen und sich mehrmals auch mit vaginalem Geschlechtsverkehr an der 16-Jährigen vergangen. Das auf der Couch in der Wohnung des 16-Jährigen liegende Mädchen hat davon nach eigenen Angaben nichts mitbekommen.

Zudem hat der 16-Jährige mit seinem Smartphone Fotos vom Schambereich des nackten und schlafenden Mädchens angefertigt und die Bilder seinem 19-jährigen Komplizen auf dessen Smartphone geschickt.

Milde Urteile. Für all das wurde der 18-jährige Erstangeklagte, der zur Tatzeit 16 war, gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1000 Euro (250 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Über den 21-jährigen Zweitangeklagten – er war zur Tatzeit 19 – wurde eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1500 Euro (300 Tagessätze zu je fünf Euro) verhängt. Die milden Urteile des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter sind bereits rechtskräftig. Die von Edgar Veith und Sanjay Doshi verteidigten Angeklagten und Staatsanwalt Manfred Bolter waren mit den richterlichen Entscheidungen einverstanden.

Der Schuldspruch erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und pornografischer Darstellung Minderjähriger. Für den zur Tatzeit jugendlichen Erstangeklagten galt ein Strafrahmen von null bis fünf Jahren Haft. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft. Die Strafdrohung für den Zweitangeklagten, der ein junger Erwachsener ist, belief sich auf null bis zehn Jahre Gefängnis. Seine Strafe kommt zwölf Monaten Haft gleich.

Mildernd wurde gewertet, dass die Angeklagten unbescholten, im Wesentlichen geständig und in der Tatnacht alkoholisiert waren. Sie hatten nach einer Geburtstagsparty ihre 16-jährige Bekannte mit in die Wohnung des Erstangeklagten genommen. Dort schlief das erheblich alkoholisierte Mädchen auf der Couch ein und wurde dann missbraucht.

Der Jugendlichen müssen die Angeklagten 2000 Euro bezahlen, beschlossen die Richter. Davon sind 1000 Euro Teilschmerzengeld für den erlittenen Missbrauch und 1000 Euro Teilschadenersatz für die Nacktbilder. Die Smartphones der Angeklagten werden vernichtet.

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