von Christiane Eckert/VOL.AT
Ein Koch und ein Arbeitskollege von ersterem gerieten sich unmittelbar vor ihrem Arbeitsplatz – Nobelchalets in der Arlbergregion – kräftig in die Haare. Wie der Streit von statten ging, da weichen die Schilderungen grob voneinander ab. Beide wollen sich nur verteidigt und geschützt haben, verurteilt wird jedenfalls ein elffach vorbestrafter Koch. Ihm glaubt das Gericht nicht. So kann die Anklagebehörde überzeugen, dass der Mitte Fünfziger zunächst einige Fausthiebe austeilte und dann noch auf den am Boden Liegenden eintrat.
Stimmt nicht
Der Koch dementiert, er trete doch nicht auf Menschen ein. Seine Vorstrafen sind beinahe ein Jahrzehnt her, die letzte war wegen Wilderei. Er fischte in einem fremden Teich, das war's. Was die Szenen vor den Chalets betrifft, war der Kontrahent offenbar auch nicht ohne. Er fuhr wild mit seinem Pkw auf dem Parkplatz herum. Der Angeklagte spricht von „über den Haufen fahren wollen“, Zeugen berichten ähnliches. Das Urteil wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung ist nicht rechtskräftig. Die Strafe: sechs Monate bedingt, 3600 Euro Geldstrafe und 1000 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer.
(VOL.AT)
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