Schläger beschützt, selbst verurteilt

Von Christiane Eckert/VOL.AT
Der 17-Jährige schlug den 55-jährigen Busfahrer, als er am Heiligen Abend um 20 Uhr mit dem Bus von Lustenau nach Bregenz fuhr. Der Grund: Der Junge wollte sein Ticket nicht bezahlen, da ging er mit Fäusten auf den Chauffeur los.
Sein Kumpel, ein 17-jähriger Arbeitsloser nahm die Schuld auf sich, wollte dem vorbestraften Freund Scherereien ersparen. Er meldete sich bei der Polizei und gab sich als Angreifer aus. Doch für ihn ging die Rechnung nicht auf, er wurde entlarvt und wegen versuchter Begünstigung zu 640 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Sein Kumpel hingegen hatte Glück.
Grinsend im Saal
Der Schläger sitzt grinsend im Saal, er weiß auf Grund seiner Erfahrung um seine Rechte Bescheid und belastet sich nicht selbst, stattdessen grinst er unentwegt vor sich hin. Er wurde bereits wegen Raubes verurteilt. Da es dort eine gröbere Strafe gab, wurde das Verfahren wegen des Angriffs auf den Fahrer eingestellt. Das Gesetz schreibt dies vor, so sehr das Justiz und Polizei auch ärgern mag. Somit hat er in Sachen „Busfahrerattacke“ nichts mehr zu befürchten. Doch bei der nächsten Straftat wird wieder die gesamte Vergangenheit bei der Strafbemessung in die Waagschale geworfen, dann wird man sehen. Das Urteil wegen versuchter Begünstigung ist nicht rechtskräftig.
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