AA

Schizophrener Tiroler wegen Messerattacke in Anstalt

©BB
Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Dienstag der Schwurgerichtsprozess gegen einen 23-jährigen Tiroler geendet, der im Jänner diesen Jahres einer Verkäuferin wortlos eine zehn Zentimeter lange Klinge in den Rücken gerammt hatte.

Die Geschworenen beurteilten die Tat mit 6:2 Stimmen als Mordversuch. Der Verteidiger des schizophrenen Mannes berief gegen die Entscheidung.

Der Beschuldigte hatte sich nach einer Panne bei Gericht seit Mai auf freiem Fuß befunden. Der vorsitzende Richter Josef Geisler äußerte am Schluss der Verhandlung seinen Unmut über die diesbezügliche Gesetzeslage. Er finde es “äußerst unbefriedigend“, dass auch gefährliche Personen nach einer irrtümlichen Überschreitung der Haftfrist entlassen werden müssen. Bis das Urteil rechtskräftig wird, befindet sich der Angeklagte weiterhin in Freiheit. Der junge Mann aus Wörgl sei nach wie vor gefährlich, hatte die Sachverständige Karin Treichl vor Gericht ausgeführt. Er spreche trotz moderner Medikamente auf die Therapie nur mangelhaft an und höre nach wie vor Stimmen, auch unabhängig von einer Belastungssituation.

Der Tiroler habe der Verkäuferin die Klinge mit heftiger Wucht in den Rücken gerammt, hatte Staatsanwältin Andrea Klammer erklärt. Wenn das Messer nicht durch einen Brustwirbel abgelenkt worden wäre, hätte die Verletzung tödlich geendet. „Ich habe mir gedacht, ich gehe so weit wie ich gehen muss“, hatte der 23-Jährige bei seiner gerichtlichen Einvernahme ausgesagt. Treichl stellte beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie fest. Zum Tatzeitpunkt habe er akustisch und optisch halluziniert. Er selbst gab an, dass er Stimmen ähnlich einem Radiorauschen gehört hatte. Er habe den genetischen Code eines aussterbenden Indianerstammes beschützen wollen, beschrieb er seine Wahnvorstellungen.

Zwei Männer überwältigten den 23-Jährigen nach dem Messerstich und rangen ihn zu Boden. Das Opfer, das dem Täter völlig unbekannt war, leidet nach wie vor an schweren posttraumatischen Belastungsstörungen, gab die Sachverständige an. Sie habe Todesängste und traue sich nicht mehr außer Haus zu gehen. „Flashbackartig“ würden sich immer wieder die Szenen der Attacke wie in einem Film abspielen. Als der Täter im Mai wieder freikam, sei die Verkäuferin zusätzlich traumatisiert worden. Hinzu seien Suizidgedanken gekommen und Wut über das Versagen des Rechtssystems.


Voriger Artikel:

Prozess gegen schizophrenen Tiroler wegen Mordversuchs fortgesetzt

Der Schwurgerichtsprozess wegen versuchten Mordes an einem 23-jährigen Tiroler, der im Jänner dieses Jahres einer Verkäuferin wortlos eine zehn Zentimeter lange Klinge in den Rücken gerammt hatte, ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht fortgesetzt worden.

Die Verkäuferin wurde bei dem Übergriff schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft plädierte für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Beschuldigte befindet sich aufgrund einer Panne am Gericht seit Mai auf freiem Fuß.

Der junge Tiroler habe der Verkäuferin die Klinge mit heftiger Wucht in den Rücken gerammt, erklärte Staatsanwältin Andrea Klammer. Wenn das Messer nicht durch einen Brustwirbel abgelenkt worden wäre, hätte die Verletzung tödlich geendet. „Ich habe mir gedacht, ich gehe so weit wie ich gehen muss“, hatte der 23-Jährige bei seiner gerichtlichen Einvernahme ausgesagt. Die Sachverständige Karin Treichl stellte beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie fest. Zum Tatzeitpunkt habe er akustisch und optisch halluziniert. Er selbst gab an, dass er Stimmen ähnlich einem Radiorauschen gehört hatte. Er habe den genetischen Code eines aussterbenden Indianerstammes beschützen wollen, beschrieb er seine Wahnvorstellungen.

Zwei Männer überwältigten den 23-Jährigen nach dem Messerstich und rangen ihn zu Boden. Das Opfer, das dem jungen Tiroler völlig unbekannt war, leidet nach wie vor an schweren posttraumatischen Belastungsstörungen, führte Treichl aus. Sie habe Todesängste und traue sich nicht mehr außer Haus zu gehen. „Flashbackartig“ würden sich immer wieder die Szenen der Attacke wie in einem Film abspielen. Als der Täter im Mai wieder freikam, sei die Verkäuferin zusätzlich traumatisiert worden. Hinzu seien Suizidgedanken gekommen und Wut über das Versagen des Rechtssystems. Die Sachverständige erklärte, dass eine stationäre Behandlung des Angeklagten „unabdingbar“ sei. Der Beschuldige könne sich bei jedem x-beliebigem einbilden, dass er ein Feindbild ist und deshalb sei zu befürchten, dass so etwas jederzeit wieder passieren könne, sagte die Staatsanwältin. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stehe für sie außer Frage.

„Nicht jeder Stich mit einem Messer ist als Mordversuch zu werten“, sagte hingegen Verteidiger Peter Föger. Für die Tötungsabsicht würden handfeste Beweise fehlen. Aufgrund seiner Geisteskrankheit könne man dem Beschuldigten auch keine Absicht unterstellen. Ein Einweisung in eine Anstalt sei nicht notwendig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Schizophrener Tiroler wegen Messerattacke in Anstalt