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Schikanöse Nachbarn: Immobilienkäufer muss informiert werden

Ein Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden, sollte der Verkäufer einer Immobilie den Käufer nicht über terrorisierende Nachbarn informiert haben.

Laute Musik, keine Rücksichtnahme, ungebetene Besuche: Wer als Verkäufer einer Immobilie schwierige Nachbarn verschweigt, riskiert, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. In einem aktuellen Fall wurde gerichtlich entschieden, dass aufgrund mangelhafter Aufklärung über die Nachbarn ein Verkäufer durch den Erwerb des Hauses entstandene Kosten gegen Rückgabe der Immobilie ersetzen musste.

Obwohl es offenbar über Jahre zu massiver Lärmbelästigung und Beschimpfungen gekommen war, sogar Drohungen, tätliche Angriffe und weitere Zwischenfälle inklusive, hatte der Verkäufer nicht vollständig über die Nachbarn aufgeklärt: Es wurde lediglich erwähnt, dass Lärm im Haus manchmal vorkommen könne. Das wurde vom Gericht als verharmolsend bewertet.

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