In einem Entscheid vom 27. September erklärte der heimische Bahnregulierer Schienen-Control den geplanten Geschwindigkeitszuschlag nun für unwirksam.
“Marktadäquat und fair”
Die ÖBB Infrastruktur AG wird den Geschwindigkeitszuschlag nicht einheben, bestätigte ÖBB-Sprecher Michael Braun auf APA-Anfrage. Die weitere Vorgehensweise sei offen, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich. Die geplanten Erlöse hätten sich auf rund 4 Mio. Euro belaufen, davon rund 3 Mio. Euro von der ÖBB Personenverkehr und 1 Mio. Euro von der Westbahn. Ein Zuschlag für Geschwindigkeiten über 160 km/h sei “marktadäquat und fair”, betonte Braun. Hochgeschwindigkeit-Zuschläge gebe es auch in anderen Ländern – etwa in Deutschland und Frankreich.
Keine Erklärung zur Berechnung
Der Regulierer hatte im März 2012 von Amts wegen ein wettbewerbsaufsichtsbehördliches Verfahren eingeleitet. Die ÖBB habe trotz mehrmaliger Auskunftsersuchen der Schienen-Control Kommission in mehreren Stellungnahmen nicht erklärt, wie sie den Zuschlag anhand Paragraf 67 des Eisenbahngesetzes ermittelt habe. “Das kann nur dahingehend gewürdigt werden, dass sie den Zuschlag nicht gesetzeskonform ermittelt hat”, heißt es im aktuellen Bescheid. Innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Bescheids muss die ÖBB Infrastruktur AG nun den Zuschlag aus den Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2014 und dem Produktkatalog entfernen.
Westbahn über Entscheid erfreut
Die mehrheitlich private Westbahn zeigte sich über den Entscheid der Schienen-Control Kommission erfreut. “Der Bescheid ist jedoch nicht endgültig”, warnte Westbahn-Geschäftsführer Erich Forster am Dienstag in einer Aussendung. Die Erhöhungen des Infrastruktur-Benützungsentgelts dürften nur in Höhe der Inflationsrate erfolgen, fordert der Westbahn-Chef. (APA)
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