Staatsanwältin Michaela schnell zog nach fünf Verhandlungstagen die Mordanklage zurück, weil sie zur Überzeugung gelangt war, dass die polizeilichen Ermittlungen nicht ausreichten, um die Verurteilung des Angeklagten zu vertreten.
Der 39-Jährige wurde darauf unter dem Applaus der Zuschauer – darunter hauptsächlich Freunde und Verwandte des Angeklagten – von Richter Thomas Kreuter rechtskräftig freigesprochen. Der Vorsitzende des Schwurgerichts ordnete auch die unverzügliche Enthaftung des Mannes an, um diesem ein weiteres Wochenende hinter Gittern zu ersparen.
Der Mann war seit 1. Juni 2006 und somit eineinhalb Jahre lang als mutmaßlicher Mörder in U-Haft gesessen. Sämtliche Entscheidungen sind rechtskräftig.
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