So müssen sie etwa beim Grenzübertritt nach Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien weiterhin einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte mit sich führen. Wie bisher dürfen Waren dabei nur begrenzt zollfrei mitgeführt werden.
Da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, werden die Grenzwächter bei Verdacht auf Schmuggel auch nach dem 12. Dezember einen Blick in den Kofferraum werfen. Bei dieser Gelegenheit dürfen sie auch die Identitätspapiere überprüfen. Ein “polizeilicher Anfangsverdacht” genügt, um eine Person näher unter die Lupe zu nehmen, wie die Schweizer Zollverwaltung erklärt.
Mit Schengen sind systematische Personenkontrollen an der Grenze nicht mehr erlaubt, außer, es liegt eine besondere Risikosituation vor. Faktisch ändert dies an der Arbeit der Schweizer Grenzwächter aber wenig. Schon heute beschränken sich die Kontrollen an der Landesgrenze auf Stichproben. Nach Angaben des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) werden von den täglich knapp 700.000 Personen, die die Landesgrenze überqueren, gerade einmal drei Prozent eingehend überprüft.
Bereits vor Schengen habe es weder systematische Personen- noch Zollkontrollen gegeben, sagte Michaela Rickenbacher, Stabschefin im Grenzwachtkommando. Die Grenzkontrollen sind in den vergangenen Jahren zum Teil durch Einsätze auf Autobahnen und Einfahrtsstraßen zur Grenze abgelöst worden. 40 Prozent der Ressourcen des Grenzwachtkorps werden bereits heute für mobile Kontrollen eingesetzt. Eine Erhöhung ist auch mit der Schengen-Anbindung vorerst nicht geplant.
Tendenziell zunehmen dürften laut Rickenbacher jedoch Kontrollen auf internationalen Zügen weit nach der Grenze. Wer zum Beispiel von Basel nach Zürich fährt und dabei in einen Zug steigt, der aus Deutschland kommt, müsse damit rechnen, auf der Fahrt kontrolliert zu werden, erklärt Markus Zumbach von der Grenzwacht Region Basel. Zwar gebe es für Schweizer keine Pflicht, einen Ausweis bei sich zu haben. Die Beamten seien aber berechtigt, “vertiefte Abklärungen” durchzuführen, um die Identität eines Fahrgastes zu ermitteln.
Eine bessere Kontrolle erhoffen sich Polizei und Grenzwachtkorps durch das Schengener Informationssystem SIS. Seit dem 14. August haben die Behörden umfassenden Online-Zugriff auf die europäischen Fahndungsdatenbanken. Im SIS sind unter anderem Personen erfasst, die in einem anderen Schengen-Staat zur Verhaftung ausgeschrieben sind, mit einem Einreiseverbot belegt sind oder vermisst werden.
Wesentlich leichter wird der Grenzübertritt für Touristen und Geschäftsreisende aus visumspflichtigen Drittstaaten, welche neben der Schweiz weitere Schengen-Länder besuchen wollen. Sie brauchen künftig nur noch ein (Schengen-)Visum. Auch für Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten, die in der Schweiz leben, wird das Reisen im Schengenraum wesentlich einfacher. Wer eine sogenannte B-, C- oder L-Bewilligung hat, braucht ab 12. Dezember kein Visum mehr.
Im Flugverkehr werden die Passagierströme aus Schengen- und Nicht-Schengen-Staaten ab dem 29. März konsequent getrennt. An den Flughäfen Zürich und Genf sind deshalb größere Umbauten im Gang. Nach dem Check-in müssen Passagiere, die innerhalb des Schengenraums reisen, künftig anstelle der Reisedokumente nur noch ihre Bordkarte vorweisen, wie die Sprecherin von Unique (Flughafen Zürich AG), Sonja Zöchling, erklärt. Keine Änderung gibt es am Flughafen Basel-Mülhausen. Dort werden Schengen- und andere Reisende bereits getrennt abgefertigt.
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