Freilich schließt der Ressortchef aus, dass die (begünstigte) 10 Prozent-Mehrwertsteuer auf Wohnen, Lebensmittel und Medikamente verändert wird. Auch der Normalsteuersatz von 20 Prozent bleibe bestehen, wird Schelling zitiert.
Bücher könnten teurer werden
Freilich gibt es auch genug Bereiche, wo der Steuersatz bei den begünstigten zehn Prozent bzw. zwölf Prozent liegt und es daher bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen zur Lohnsteuer-Entlastung Spielraum gibt. Mit zehn Prozent besteuert werden etwa Bücher, Zeitungen, Theater- und Konzertkarten, Schnittblumen, Hotelnächtigungen oder Kanalgebühren. Teurer werden könnte auch Wein ab Hof, für den derzeit ein Satz von zwölf Prozent gilt.
(Red.)
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