Härten abzufedern sei immer vereinbart gewesen, sagte er in Bezug auf die Grunderwerbssteuer bei Betriebsübergaben. Das Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung habe sich ergeben, weil ein “Fairnessproblem” bestanden habe.
Konjunktureller Effekt
Lohnsteuerzahler kämen mit der Reform nämlich schon ab Jahresbeginn 2016 in den Genuss von Entlastungen, jene, die Negativsteuer beziehen, hätten den ersten Erhöhungsschritt von derzeit 110 Euro auf mindestens 220 Euro aber erst 2017 geltend machen können. Außerdem erwarte man sich davon einen konjunkturellen Effekt.
Die Gesetze sollen heute, Dienstag, in Begutachtung gehen, für 16. Juni ist der Ministerratsbeschluss vorgesehen. Im Nationalrat wird die Steuerreform dann in der Juli-Plenarwoche beschlossen. In Kraft tritt das Paket 2016.
Reihe von Maßnahmen zur Gegenfinanzierung
Herzstück des 5,2 Mrd. Euro schweren Gesetzes-Bündels ist – wie schon im März paktiert – die Tarifreform: 4,9 Mrd. Euro davon wird für die Entlastung von Lohn- und Einkommenssteuerzahler aufgewendet. Zusätzlich soll es auch Mittel für Familien und zur Standortsicherung geben. Zur Gegenfinanzierung sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Zum Teil soll sich die Reform durch eine “Selbstfinanzierung” (850 Mio. Euro) selbst tragen. Weiters sind Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Mrd. ), Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung (1,1 Mrd.), die Streichung von Steuer-Ausnahmen (900 Mio.) sowie “vermögensbezogene” Steuern (345 Mio.) eingeplant. (APA)
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