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"Schandfleck" Rheinstraße: Baupfusch in Bregenz - Bewohner verzweifelt

©Aufgrund katastrophaler Zustände stehen die Bauarbeiten in der Bregenzer Rheinstraße seit 2019 still.
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Am 25. Juli 2019 wurden die Renovierungsarbeiten an der Fassade eines Wohnblocks in Bregenz eingestellt. Aufgrund der offensichtlich gravierenden Mängel in Sachen Planung und Durchführung kann nicht weitergearbeitet werden. Wer Schuld trägt, werden wohl die Gerichte klären. Gegenüber VOL.AT sprechen Betroffene von einer Horror-Situation.
Bilder vom Baupfusch
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Fenster, die sich nicht mehr öffnen oder schließen lassen. Eine Konstruktion, die laut Sachverständigem als "Totalschaden der Montageleistungen" bezeichnet werden muss. Fehlende Isolation und seit nunmehr fast zwei Jahren ein Gerüst vor der gesamten, straßenseitigen Front. Dieses darf aktuell gar nicht abgebaut werden, zu groß wäre die Gefahr, dass die installierten Fenstereinbauten nicht halten und auf die Straße fallen könnten. In dieser Situation befinden sich die Eigentümer und Bewohner von 48 Wohneinheiten in der Bregenzer Rheinstraße 34. Sie fühlen sich hintergangen und im Stich gelassen. Außerdem besteht die berechtigte Angst, dass sie selbst für die entstandenen Schäden aufkommen müssen. Und der Vorwurf, dass die von den Eigentümern beauftragte Wohnbauselbsthilfe zu wenig transparent mit ihnen kommuniziert und den voranschreitenden Bauarbeiten zu lange tatenlos zugeschaut habe.

Schadenersatzforderungen nicht gerechtfertigt, dreistes Antwortschreiben eines Anwalts

In einem VOL.AT vorliegenden Schreiben richtet sich eine Betroffene mit einer Schadenersatzforderung an die Verantwortlichen. Einerseits habe die an einer Lungenkrankheit leidende Frau mit Panikattacken zu kämpfen. Durch die Bauarbeiten ließen sich die Fenster nicht mehr öffnen, zusätzlich verdunkle das Gerüst ihre Wohnung. Außerdem habe sie aufgrund der Rüstung keine Möglichkeit mehr, ihr TV-Programm über eine Satelliten-Anlage zu empfangen. Als Antwort erhielt die massiv beeinträchtigte Klagestellerin ebenfalls ein Schreiben, gezeichnet vom durch die Wohnbauselbsthilfe beauftragen Anwalt, dass die Ansprüche für nicht gerechtfertigt erklärt, da sie in keinem kausalen Zusammenhang stehen würden. Dem Ganzen die Krone auf, setzt aber die abschließende Bemerkung des Anwalts: "Es leuchtet ein, dass die Unmöglichkeit zum Empfang von TV-Kanälen eine Einschränkung in der persönlichen Lebensgestaltung darstellt ... vielleicht stellt dies aber auch eine Gelegenheit dar, die Lebensgewohnheiten zu ändern, mehr persönliche Beziehungen zu pflegen, in Anbetracht der Erkrankung der Atemwege die Wohnung zu verlassen und dabei frische Luft zu tanken oder ein Buch zu lesen ..."

Das VOL.AT vorliegende Anwaltsschreiben, das die Schadenersatzforderungen einer Betroffenen abschmettert.

Im Wortlaut: Stellungnahme der Wohnbauselbsthilfe

Nachdem sich die konsternierten Bewohner an VOL.AT wandten, sah sich die heftig in der Kritik stehende Wohnbauselbsthilfe zu einer Stellungnahme veranlasst:

Eine schadhafte Balkonsanierung aufgrund von Fehlplanung des beauftragten Bauleitungsbüros, hat zu einem Baustellenstopp geführt, der nunmehr bereits mehrere Monate dauert. Die gerichtliche Geltendmachung für die Wohnungseigentümer ist am Laufen. Die Wohnbauselbsthilfe als Verwalterin des Hauses unterstützt das aktuelle Verfahren bestmöglich.

In den 1960-er Jahren wurde auf der Liegenschaft ein Mehrparteien Wohn- und Geschäftshaus errichtet, sämtliche darin befindliche Einheiten wurden verkauft. Die Wohnbauselbsthilfe ist seit rund 60 Jahren Hausverwalterin der Eigentümergemeinschaft.

Die Notwendigkeit einer Sanierung ergab sich nach einer Bestandsaufnahme gemeinsam mit einem Sachverständigenbüro. Im Rahmen einer Eigentümerversammlung wurden der Sanierungsbedarf wie auch die Sanierungsvarianten erörtert. Im Jänner 2018 erfolgte die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft zur Sanierung. Nach Bewilligung der Baumaßnahmen durch die Stadt Bregenz wurde im April 2019 im Rahmen einer weiteren Eigentümerversammlung der Beschluss über weitere Details wie Finanzierung und Art der Ausführung getroffen. Konkret wurde ein externes Bauleitungsbüro mit der Planung und Ausschreibung der Sanierungsarbeiten und ihrer Begleitung beauftragt. Die Arbeiten waren bereits weit gediehen, als hervortrat, dass die Fensterelemente gravierende bautechnische Mängel statischer und bauphysikalischer Natur aufweisen, die vom von der Hausverwaltung beigezogenen Sachverständigen identifiziert und als „Totalschaden“ festgestellt wurden. Die Baustelle musste wegen der vermuteten Ausführungsmängel und statischer Bedenken bereits im Juli 2019 stillgelegt werden.

Die Hausverwaltung hat versucht, eine außergerichtliche Anspruchsverfolgung gegenüber den Bauausführenden zu bewirken. Die Gewährleistung und schadenersatzrechtliche Haftung wurden von den Bauausführenden leider auch nach Beiziehung eines Rechtsanwaltes nicht anerkannt. In der Zwischenzeit hat die Mehrheit der Eigentümer Rechtsanwalt Dr. Horst Lumper Vollmacht erteilt, ihre Ansprüche gegenüber den bauausführenden und planenden Professionisten im Klagswege geltend zu machen. Es handelt sich dabei um ein laufendes Verfahren.

Fortsetzung der Sanierungsarbeiten

Der Abbau des Gerüstes ist derzeit leider nicht möglich, da die Balkone nicht für den Verkehr freigegeben sind. Hintergrund ist, dass das Landesgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit den Sachverhalt nochmals eigens durch einen Gerichtssachverständigen prüfen lassen wird. Wenn die vorgebrachten Mängel vor Ort nicht mehr geprüft werden können, birgt dies ein Risiko hinsichtlich Geltendmachung der Ansprüche. Das Fortführen der Sanierungsarbeiten ist möglich, sobald eine Freigabe durch das Gericht erfolgt ist. „Als Hausverwalterin unterstützen wir das aktuelle Verfahren bestmöglich und sehen einer raschen gerichtlichen Entscheidung entgegen, um endlich Klarheit im Umgang mit dem der Eigentümergemeinschaft entstandenen Schaden zu erhalten“, unterstreicht Thomas Schöpf, der Vorstand der Wohnbauselbsthilfe.

Bewohner und Eigentümer fühlen sich im Stich gelassen

Beim Lokalaugenschein vor Ort bot sich VOL.AT ein deprimierendes Bild. Einerseits glauben die Betroffenen nicht an eine schnelle Lösung, andererseits fehlen ihnen vielfach die Kraft oder auch die finanziellen Mittel, die entstandenen Schäden einzuklagen. Wer letztlich die Verantwortung für das Bau-Fiasko an der Rheinstraße tragen wird, werden wohl die Gerichte entscheiden. (VOL.AT)

Video: Rebekka Madlener

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