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Schäden verschwiegen: Hauskäufer betrogen

Der Angeklagte hatte das 1988 erbaute Haus 1998 gekauft und 2011 weiterverkauft.
Der Angeklagte hatte das 1988 erbaute Haus 1998 gekauft und 2011 weiterverkauft. ©APA/Bilderbox/Symbolbild
Geldstrafe wegen schweren Betrugs am Landesgericht für unbescholtenen Verkäufer eines Einfamilienhauses.

(Neue/Seff Dünser)

Bewusst verschwiegen hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen, dass es in seinem Haus im Bezirk Feldkirch immer wieder zu Wassereintritten in den Keller und damit zu Wasserschäden gekommen ist. Damit hat er nach Ansicht der Richter den Käufer seines Hauses betrogen und von ihm einen um mehr als 5000 Euro überhöhten Kaufpreis verlangt. Der Kaufpreis betrug 320.000 Euro.

Wegen schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das milde Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Edelbert Giesinger beantragte einen Freispruch.

Der Angeklagte hatte das 1988 erbaute Haus 1998 gekauft und 2011 weiterverkauft. „Ich glaube, dass Sie weitergegeben haben, was Ihnen angetan worden ist“, sagte Richter Gschwenter zum 53-jährigen Angeklagten. Der Vorsitzende des Schöffensenats geht davon aus, dass auch dem Angeklagten Wasserschäden verschwiegen worden sind, als er 1998 das Haus gekauft hatte.

Dem nunmehrigen Käufer sollen bei der Besichtigung des Kellers Bohrlöcher im Boden mit einem Boilerschaden und aufgestellte Entfeuchtungsgeräte mit feuchter Luft aus der Sauna erklärt worden sein.

Strafrechtsreform. Die Staatsanwaltschaft hatte 2015 einen Betrugsschaden von 55.000 Euro eingeklagt. Damals war dafür ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft vorgesehen, der sich seit 2016 auf null bis drei Jahre verringert hat. Der Angeklagte, für den die für ihn günstigere Rechtsordnung gilt, sei einer der größten Nutznießer der Strafrechtsreform, merkte Richter Gschwenter an.

Das Urteil konnte gestern erst drei Jahre nach der Anklageerhebung ergehen, weil der angeklagte Bezieher von Reha-Geld zuvor lange als verhandlungsunfähig gegolten hatte.

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