Der Senat 3 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat heute dem SC Austria Lustenau die Stadionzulassung für das Reichshofstadion erteilt. Damit ist die Heimstätte der Vorarlberger für Bewerbsspiele der ADMIRAL Bundesliga zugelassen. Voraussetzung für die Stadionzulassung war die Inanspruchnahme einer Ausnahmegenehmigung, wodurch gewisse A-Kriterien gemäß Stadionbestimmungen - darunter die Flutlicht-Leuchtstärke – um 20% unterschritten werden dürfen.
Um derartige Ausnahmegenehmigungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Stadionneubau nachgewiesen werden. Bestimmungsgemäß müssen Unterlagen zu vorliegenden öffentlich-rechtlichen Bewilligungen, der ausreichenden Finanzierung, dem Zeitplan sowie der Beauftragung der Planungsleistung vorgelegt werden. In weiterer Folge – das heißt im Zuge der nächsten Lizenzierung – sind insbesondere Nachweise über den Fortschritt des Bauvorhabens in Verbindung mit der Beauftragung der jeweiligen Projektabschnitte sowie der laufenden Finanzierung erforderlich. Festzuhalten ist, dass Ausnahmegenehmigungen ab 1. Juli 2024 der Vergangenheit angehören werden.
So werden ab 1. Juli 2023 keine abweichenden Spielfeldmaße mehr möglich sein, ein Jahr später wird die Unterschreitungsmöglichkeit bei der Flutlicht-Leuchtstärke gestrichen, ebenfalls ab 1. Juli 2024 gibt es keine Möglichkeit mehr, die Mindestkapazität bzw. die gedeckten Plätze zu unterschreiten. Ab diesem Zeitpunkt gibt es auch im Falle eines Stadionneubaus keine Ausnahmegenehmigungen mehr – reicht die eigene Stadioninfrastruktur nicht aus, muss dann in ein Ausweichstadion übersiedelt werden. Damit wird nach Ablauf der Ausnahmegenehmigungen an alle Klubs dieselbe Anforderung an die bestehende Stadioninfrastruktur gestellt und Klubs mit aktuellen Stadionprojekten die Möglichkeit gegeben, in den nächsten zwei Jahren die vorhersehbaren Mindestanforderungen zu erfüllen.
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