Über den Hauptbeschuldigten, den 43-jährigen Wolfgang B., war im Vorjahr der Chef der Wiener Kriminalpolizei, Hofrat Ernst Geiger, mit dem angeblichen Verrat eines Amtsgeheimnisses gestolpert. Neben B. stehen sechs weitere Angeklagte vor Gericht.
Zuhälterei
Der ehemalige Golden Time-Betreiber selbst soll sich der Zuhälterei schuldig gemacht haben, während sich vom zunächst ebenfalls vermuteten grenzüberschreitenden Prostitutionshandel und der Zuführung zur Prostitution in der Anklage kein Wort mehr findet. Bei den weiteren Beschuldigten handelt es sich um die Führungsetage des Golden Time sowie einige so genannte Chefs vom Dienst, die den alltäglichen Betrieb gewährleistet hatten.
Strafrahmen für Wolfgang B., sollte es zu einem Schuldspruch kommen: Maximal zwei Jahre Haft. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass seine Sauna in Wahrheit ein gut gehendes Bordell war. Dass sich der 43-Jährige sein weibliches Personal besorgte, indem er sich selbst als Mädchenhändler betätigte, war ihm nicht nachzuweisen. Er soll allerdings Strafgelder eingehoben haben, wenn die Prostituierten nicht pünktlich zum Dienst erschienen oder sich andere Verfehlungen leisteten.
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