Das sieht laut dem Anwalt der Gouverneurin von Alaska eine Einigung mit dem Sonderermittler vor, den die Personalaufsichtsbehörde des Staates nach einer Beschwerde gegen Palin eingesetzt habe.
Überprüft wurden demnach 72 Reisen der Gouverneursfamilie. Bei neun von ihnen sei ein offizieller Anlass als zweifelhaft eingestuft worden. Gesetzlich ist es nicht untersagt, dass Angehörige die Gouverneurin begleiten, und die Behörde stellte auch kein Fehlverhalten Palins fest. Der eingesetzte Ermittler interpretierte das Ethikgesetz des Staats aber dahingehend, dass der Steuerzahler die Reise nur zahlen muss, wenn die Familie in einer wichtigen staatlichen Angelegenheit unterwegs ist. Einige der von der Beschwerde erfassten Reisen hätten dieses Kriterium nicht erfüllt.
Palin erklärte, sie sei zufrieden, dass ihr kein Fehler zugeschrieben worden sei. Sie habe sich bereiterklärt, eine Klarstellung der Regeln zu unterstützen, damit ein derartiger Streit in der Zukunft vermieden werde.
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