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Sanftes Signal aus Ländern zur Ko-Finanzierung

Wien - LH Herwig van Staa hat beim Thema Finanzierung der 24-h-Betreuung Pflegebedürftiger daheim Bereitschaft der Länder für die Ko-Finanzierung anklingen lassen.

In der ORF-Sendung „Im Zentrum“ übte er zwar Kritik an Sozialminister Erwin Buchinger (S), denn dieser habe nie das Gespräch mit ihm gesucht. Er könne sich aber vorstellen, dass man im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen dem Buchinger-Modell zustimmt. Dieses sieht eine Trennung der Kosten im Verhältnis 40 zu 60 (Länder – Bund) vor.

Es könne nicht sein, dass der Bund Standards vorgibt, und die Länder müssten diese dann einfach umsetzen, sagte der Tiroler Landeshauptmann. „Reden wir ordentlich miteinander“, so Van Staa in Richtung des Sozialministers. Die Länder hätten das Angebot gemacht, die Materie gleich mit dem vorgezogenen Finanzausgleich zu verhandeln. „Dann sehe ich das Modell insgesamt zu begrüßen“, so der Landeshauptmann.

Buchinger sprach einmal mehr von einem ersten Schritt und verteidigte sein Modell. Kritik an den Richtlinien zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung daheim – etwa vom Landesobmann des Vorarlberger ÖVP-Seniorenbundes Gottfried Feuerstein – wies Buchinger zurück. Feuerstein stieß sich vor allem an der geplanten Vermögensverwertung der Betroffenen. Diese sollen laut Entwurf ja erst dann Förderungen erhalten, bis deren Vermögen bis auf einen Restbestand von 5.000 Euro verwertet ist. Buchinger verwies auf die Analogie mit den Regelungen in den Ländern bei der stationären Pflege. Man könne die Betreuung daheim nicht stärker fördern als jene im Heim, argumentierte er.

Einig war man sich darin, dass die Öffentliche Hand grundsätzlich für die Unterstützung Pflegebedürftiger – auch über die 24-Stunden-Betreuung hinaus – aufkommen müsse. Über die Finanzierung der in Zukunft vermutlich stark steigenden Kosten gab es hingegen keinen Konsens. Buchingers Vorgängerin im Sozialministerium, BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner, verwies auf „bereits vorliegende Konzepte“ aus ihrer Amtszeit wie etwa den Pflegescheck, der aber laut Buchinger nicht funktionieren würde.

Der Ressort-Chef sprach sich einmal mehr für die Einführung einer zweckgebundenen Vermögenssteuer aus. Er folgt hier den Vorschlägen des Sozial- und Wirtschaftswissenschafters Stephan Schulmeister. Dieser plädierte erneut für sein Modell einer Besteuerung von Vermögen über 300.000 Euro in der Höhe von 0,5 Prozent. Für Van Staa kommt dies nicht in Frage. Auch Haubner will lieber „die gute Wirtschaftslage“ nützen und Steuermehreinnahmen für die Pflege einsetzen. Laut Buchinger sollen nun Experten in den nächsten zwei bis drei Jahren die Varianten diskutieren. Neben der Vermögensbesteuerung kämen private oder staatliche Versicherungen in Frage – welche er aber nicht für geeignet hält, da dadurch die Lohnnebenkosten steigen würden.

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