Ihre Kunden scheinen für Paris Hilton nicht gerade an oberster Stelle zu stehen. So erschien sie zum Beispiel Mitte September nicht in einem deutschen Stripclub, obwohl dieser sie verbindlich gebucht hatte. “Miss Hilton untersützt keine Nacktlokale”, so ihr Sprecher. Bei der Buchung habe man “nicht gewusst, um was für ein Etablissement es sich handelt”. Dass Paris für ihren lasziven Tanzstil – bevorzugt an Stangen – bekannt ist, hatte er dabei wohl vergessen.
Der Strip-Club ist jedoch nicht der einzige von Paris geprellte Kunde: Zusammen mit weiteren Lokalen aus der Schweiz und Italien wollen die Betreiber nun eine Sammelklage gegen Paris einreichen. Die könnte sie insgesamt über 34 Millionen Dollar kosten – und das zahlt wohl nicht mal Paris aus der Portokasse.
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