Die Einreichungen, jeweils 15 bis 20 unveröffentlichte Lyriktexte, müssen bis zum 10. Juli bei dem Referat für Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht der Salzburger Landesregierung eingehen. Teilnahmeberechtigt sind alle Autorinnen und Autoren, die im Land Salzburg geboren wurden oder seit mindestens fünf Jahren ständig in Salzburg wohnen. Weitere Informationen sowie der für eine Bewerbung notwendige Einreichungsbogen sind zu finden unter: www.salzburg.gv.at/kultur.
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