Die Anklage wirft ihm vor, eine schwer depressive 70-jährige Frau im Juni 2006 mit drei Injektionen getötet zu haben. Wihan selbst wies den Mordvorwurf zurück.
Zugetragen hat sich der Vorfall in einem Haus in Obertrum im Flachgau. Laut Anklage hat Wihan seiner langjährigen guten Bekannten drei Injektionen Tramadol und Methadon gesetzt. Nach einem psychiatrischen Gutachten hätte dem Mediziner aber klar sein müssen, dass die an Depressionen, Hypomanie, Epilepsie und Demenz leidende Frau, die auch dem Alkohol zugetan war, keinen freien Tötungswillen mehr bilden habe können. Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb nicht den Tatbestand “Tötung auf Verlangen” verwirklicht, der mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht ist, sondern “Mord” (zehn bis 20 Jahre oder lebenslänglich).
“Nein, ich bin nicht schuldig”, sagte Wihan zu Beginn des Prozesses. In den vergangenen fünf Jahren ihres Lebens habe die Frau immer wieder einen Sterbewillen geäußert, da habe er ihr noch zugeredet, “du bist reich, genieße das Leben”. Doch im letzten Jahr sei es mit der Frau rapide bergab gegangen. Sie hatte eine Herzoperation, “schwerste Durchblutungsstörungen, Verkalkungen und Aufweichungen im Gehirn”. Ein Selbstmordversuch der Frau durch einen Medikamenten-Cocktail rund vier Monate vor dem 13. Juni 2006 sei gescheitert.
“Zum Schluss war sie ganz eingefallen und weiß im Gesicht, wie ein Geist. Sie sagte zu mir: ‘Jetzt musst du mir helfen. Jetzt ist der letzte Moment, wo ich noch alle Sinne beieinander habe, um das zu entscheiden’. Wenn sie mir nicht so leidgetan hätte, wenn es ihr nicht so schlecht gegangen wäre, hätte ich ihr auch nicht geholfen”, betonte der Mediziner, der die Frau bereits 50 Jahre gekannt hatte.
Die Frau habe sich vier Spritzen Morphium selbst gespritzt, danach habe er ihr die restlichen sechs Injektionen gesetzt. “Ich steh’ dazu, auch wenn Sie mich einsperren, es ist egal, ob ich hier oder dort schlafe, so toll ist die Freiheit daheim auch auch nicht. Sie können mich nach Sibirien schicken”, beschimpfte er einen Gutachter und bezeichnete ihn als “Affen”, als “Seelenlosen”. Von Tramadol- oder Methadon-Injektionen, wie es in der Anklage steht, wisse er gar nichts. Ebenfalls nicht bekannt sind ihm Einstiche in die Füße.
Am Nachmittag – der Prozess soll um 14.20 Uhr fortgesetzt werden – will das Gericht zunächst eine Aufzeichnung von Wihans Auftritt in der ORF-Sendung “Vera” sehen und dann die Gutachter befragen. Der Vorsitzende Richter möchte heute vier Experten hören. Weiter Verhandlungen sind am 16. Oktober und 16. Dezember anberaumt.
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