Die Anklage beinhaltet zwei Vorwürfe. Zum einen geht es um Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds des Bundes im Zeitraum 2009 bis 2012. Rathgeber soll bei der Geltendmachung von Mitteln des Bundes in Hunderten Fällen Schadensfälle teilweise fingiert und teilweise in ihrer Dimension unrichtig dargestellt haben. Durch diese Vorgehensweise seien rund zwölf Millionen Euro aus den Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt worden, ohne dass dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorgelegen seien. Rathgeber selbst habe sich dabei aber nicht bereichert, so Hauser.
Massive Vorwürfe
Im zweiten Anklagepunkt wird Rathgeber Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll zwischen 2008 und 2012 insgesamt 96 Geschäftsbestätigungen für Finanzinstrumente – es handelte sich um Zins- und Währungsswaps – gefälscht haben. Für die Bestätigungen soll sie die dafür erforderliche zweite Unterschrift eines Mitarbeiters der Finanzabteilung hineinkopiert haben.
Bezüglich der umstrittenen Notverkäufe (“Fire Sale”) von 255 Derivatgeschäften, die panikartig im Herbst 2012 durch einen Beschluss des Finanzbeirates des Landes aufgelöst wurden, habe die WKStA von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach eingehender Prüfung abgesehen, sagte Hauser. Es fehlten Hinweise für einen Schädigungsvorsatz, lautet die wesentliche Begründung. Eingestellt wurde zudem das Ermittlungsverfahren gegen Rathgeber wegen des Vorwurfs der Fälschung von Finanzbeiratsprotokollen, und zwar aus rechtlichen Gründen.
(APA)
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