Saisonarbeit: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um die von Brüssel festgestellten Mängel zu beheben. Ziel der Richtlinie ist, faire und transparente Regeln für die Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten in die EU sicherzustellen.
Ziel der Richtlinie ist laut Kommission außerdem, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Drittstaaten menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung in der gesamten EU zu gewährleisten. Die Kommission überwacht, wie die Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt haben.
Mitteilung nicht nur an Österreich
Neben Österreich haben auch Tschechien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, Malta, die Niederlande und Polen Mitteilungen aus Brüssel erhalten. Diese Länder haben nun zwei Monate Zeit, die von der Kommission festgestellten Mängel zu beheben. Geschieht dies nicht oder nicht ausreichend, gibt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, in der eine zweite Frist gesetzt wird. Ein Vertragsverletzungsverfahren wird eröffnet, wenn ein Mitgliedstaat sich nicht an EU-Rechtsvorschriften hält. In letzter Instanz kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten.
(APA/Red)
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