Die ÖVP soll wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 800.000 Euro Geldbuße bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Mittwoch veröffentlicht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregelungen des Parteiengesetzes.
Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl nur maximal jeweils sieben Mio. Euro ausgeben dürfen.
Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Mio. Euro ausgegeben - um fast sechs Mio. Euro mehr als erlaubt.
Höhere Strafe als 2013
Die Strafe gegen die ÖVP fällt deutlich höher aus als jene 2013: Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Mio. Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.
Auch FPÖ und SPÖ über der Grenze
Auch die FPÖ lag mit 10,72 Mio. Euro deutlich darüber, die SPÖ hat die Grenze mit 7,38 Mio. Euro leicht überschritten. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen.
ÖVP wird 800.000 Euro Strafe bezahlen
Die ÖVP wird die wegen der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 vom Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängte Geldbuße in Höhe von 800.000 Euro bezahlen. "Wir haben uns bereits vor über einem Jahr für die Kostenüberschreitung entschuldigt und werden selbstverständlich die Strafe bezahlen", hieß es aus der Partei auf APA-Anfrage.
Wien. Zudem sei ein internes Controllingsystem eingerichtet worden. Die finale Abrechnung für den Wahlkampf 2019 liege zwar noch nicht vor, allerdings sei absehbar, dass die Kostenobergrenze eingehalten wurde.
Ob die Partei gegen die zwei anderen, wegen Verstöße gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes verhängten Geldbußen im Ausmaß von insgesamt 80.000 Euro berufen wird, war vorerst nicht entschieden. Die Partei hat dafür vier Wochen Zeit.
Ein Verstoß betrifft eine Causa aus Oberösterreich. Hier hat das Land ein Seegrundstück am Mondsee über Jahrzehnte günstig an die Junge Volkspartei (JVP) verpachtet. Der Transparenzsenat sieht darin eine Parteispende der öffentlichen Hand und verhängte eine 70.000 Euro-Geldbuße.
Bei der anderen Causa handelt es sich um unzulässige Spenden zweier Tiroler Bergbahnunternehmen (Fisser Bergbahnen und Silvrettaseilbahn). An den Firmen sind mehrere Tiroler Gemeinden Mehrheitseigentümer, weshalb ihnen Parteispenden verboten sind. Dafür müsste die ÖVP weitere 10.000 Euro berappen.
(APA) (Red.)
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