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Sachsen kündigt Verfassungsklage gegen deutsche Gesundheitsreform an

Sachsen plant als erstes deutsches Bundesland, wichtige Teile der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu Fall zu bringen. "Wenn die Gespräche mit dem Bund keine Einigung bringen, wird Sachsen die Verfassungsmäßigkeit der Konvergenzklausel prüfen lassen.

Wir rechnen uns gute Chancen aus. Denn wir halten diese Klausel für verfassungswidrig,” sagte Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) der Zeitung “Handelsblatt” (Donnerstag-Ausgabe). Wie die Zeitung berichtete, hat das Land ein entsprechendes Gutachten für eine Normenkontrollklage in Auftrag gegeben. Es sollte Mitte August vorliegen.

Tillich halte eine Klage trotz der kürzlich erzielten Einigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer für nötig, hieß es in dem Bericht. Der Ministerpräsident sehe weiter die Gefahr, dass durch die Konvergenzklausel mehr als 300 Millionen Euro der sächsischen Beitragszahler aus dem Land abflössen. “Im Effekt würden damit die wirtschaftlichen Kassen in Sachsen und die sächsischen Ärzte, deren Honorar unter dem Niveau der alten Länder liegt, die höheren Arzthonorare in Bayern finanzieren. Das werde ich nicht kampflos hinnehmen”, sagte Tillich.

Auch vom künftigen Einheitsbeitrag für alle Kassen erwartet Tillich unzumutbare Nachteile für sächsische Beitragszahler. “Unsere günstigen Beiträge von derzeit 11,8 Prozent bei der IKK und 12,9 Prozent bei der AOK werden auf über 15 Prozent steigen”, sagte der sächsische Ministerpräsident. Das sei den Versicherten nicht zu vermitteln. Er wolle daher erreichen, dass dieses Geld in Sachsen bleibe und den Kassen für Prämienerstattungen zur Verfügung stehe.

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