Mijailo Mijailovic wird demnach in eine Anstalt für psychisch gestörte Rechtsbrecher eingewiesen.
Davor soll allerdings, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, eine Enthaftungsprüfung durchgeführt werden.
Mijailovic leide entweder an einer Psychose oder an einer Persönlichkeitsstörung in der Art des Borderline-Syndroms, heißt es in der Begründung des Urteils des Stockholmer Hofgerichts. Die Erkrankung des Lindh-Attentäters sei jedenfalls als im juristischen Sinn ernst zu beurteilen.
Damit folgte das Gericht der Argumentation des medizinischen Experten der schwedischen Sozialbehörden, Anders Forsman. Dieser hatte auf Antrag der Verteidigung Mijailovics eine an dem 25-Jährigen im vergangenen Winter durchgeführte psychiatrische Untersuchung nach dem ergangenen Ersturteil neu bewertet.
Mijailovic hatte Lindh im vergangenen September in einem Stockholmer Kaufhaus mit einem Messer attackiert und dabei tödlich verletzt. Er war am 23. März zunächst wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden
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