Nach dem STRUMA hat auch das Protestkomitee des Fußballverbandes in zweiter Instanz die Strafbeglaubigung mit 3:0 und drei Punkten für den Dornbirner SV wegen des Nichtantreten von RW Rankweil aufrecht gelassen und den Protest der Rankler abgelehnt. Jetzt bleibt den Rot-Weißen nur noch der Gang zur dritten Instanz, sprich Rechtsmittelsenat des ÖFB. Ob Rankweil diesen Schritt in Erwägung ziehen wird, steht noch in den Sternen und fällt erst in den kommenden Tagen. Die Ordnungsstrafe der STRUMA hat das Protestkomitee von 500 auf 300 Euro reduziert, aber die Protestgebühr für die zweite Instanz beträgt 200 Euro und die Gebühr für Instanz Nummer drei ist in Höhe von 250 Euro festgelegt. „Wir wollen eine sportliche Entscheidung auf dem grünen Rasen“, hofft Rankweil Obmann Gernot Eiler immer noch.
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