Laut Kathpress gab der Straßburger Gerichtshof der Heilsarmee Recht, die geklagt hatte, bei ihrer offiziellen Registrierung behindert worden zu sein. Die Heilsarmee erhielt 10.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Der schon zwischen 1913 und 1923 in Moskau tätige Zweig der Heilsarmee wurde 1992 offiziell als religiöse Organisation eingetragen. Nach der Verabschiedung eines neuen Religionsgesetzes 1997 wurde der Heilsarmee 1999 aber der Status als Religionsgemeinschaft aberkannt. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Leiter der Organisation seien Ausländer. Dieses Argument wurde in der Vergangenheit von russischen Behörden immer wieder auch eingesetzt, um der katholischen Kirche in Russland Steine in den Weg zu legen.
Der Menschenrechtsgerichtshof erklärte, es gebe keinen vernünftigen Grund, russische und ausländische Bürger bei der Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit unterschiedlich zu behandeln. Zudem lasse das russische Recht die Registrierung von Religionsgemeinschaften zu, deren Oberhaupt im Ausland ansässig ist.
Der Vorwurf der russischen Behörden, es handle sich bei der Heilsarmee um eine paramilitärische Organisation, wiesen die Richter ebenfalls zurück. Dafür gebe es keine ernsthaften Indizien. Die russischen Behörden hätten ihre Verpflichtung zu Neutralität und Unparteilichkeit verletzt.
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