Allerdings sollen für beide Länder die härtesten, jemals von der EU verhängten Aufnahmebedingungen gelten.
So sollen Bulgarien und Rumänien einem Monitoring unterzogen werden, in dem sie alle sechs Monate Bericht über Reformfortschritte erstatten müssen. Sowohl in Bulgarien als auch in Rumänien wird die Kommission nach Medienberichten weiter Mängel im Justizbereich und bei der Korruptionsbekämpfung feststellen. Abhängig von weiteren Reformschritten soll dann die EU-Kommission spezifische Schutzklauseln verhängen können. Dies kann vom Einfrieren der millionenschweren Agrarbeihilfen bis zur Nicht-Anerkennung von Gerichtsurteilen gehen. Auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit und im Bereich der Wirtschaft kann die EU-Behörde Sanktionen verhängen. Nach der Aufnahme der beiden Länder wird die EU 27 Mitglieder zählen. Kommissionspräsident Barroso hat erklärt, nach den Beitritten von Bulgarien und Rumänien werde die EU eine Erweiterungspause einlegen, bis die Verfassungsfrage der Union geklärt sei.
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