Für viele ist ein Jahreswechsel ohne das Knallen von Böllern und das Strahlen von Raketen unvorstellbar. Die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften rufen eindringlich dazu auf, bei der Verwendung von Knallern bzw. Raketen Zurückhaltung zu üben und auf die
Mitbürger Rücksicht zu nehmen.
Mit Schwerpunkteinsätzen wird die Gendarmerie auch heuer
darüber wachen, dass die Bestimmungen des
Pyrotechnikgesetzes eingehalten werden.
Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen
ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und
Knallkörper nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in
unmittelbarer Nähe von Krankenanstalten, Alters-, Kinder-
und Erholungsheimen abgeschossen werden.
Bestimmte pyrotechnische Gegenstände sind generell in
Ortsgebieten verboten, wobei der Bürgermeister per
Verordnung Ausnahmen bestimmen kann. Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass die meisten Feuerwerkskörper von
Jugendlichen unter 18 Jahren weder besessen noch verwendet
werden dürfen.
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