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Ruby-Prozess: Sechs Jahre Haft für Berlusconi beantragt

Die Staatsanwältin will Berlusconi für sechs Jahre hinter Gitter bringen.
Die Staatsanwältin will Berlusconi für sechs Jahre hinter Gitter bringen. ©EPA
Die Mailänder Staatsanwältin Ilda Boccassini hat am Montag im Rahmen des sogenannten "Ruby"-Prozesses gegen Silvio Berlusconi eine sechsjährige Haftstrafe für den Medienzar gefordert. Sie verlangte auch einen lebenslangen Ausschluss Berlusconis aus allen öffentlichen Ämter.
Harte Vorwürfe gegen Berlusconi
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Berlusconi sei für Amtsmissbrauch und Sex mit der minderjährigen Marokkanerin Marrokanerin Karima El Marough alias “Ruby Herzensbrecherin” im Jahr 2010 verantwortlich, so Boccassini. Es sei unbestreitbar, dass Berlusconi die damals 17-jährige Ruby für Sex mit ihm bezahlt habe.

Abenteuerliche Ausrede von Berlusconi

Die Staatsanwaltschaft wirft Berlusconi Amtsmissbrauch vor, weil er “Ruby” im Frühjahr 2010 mit einem Anruf in Mailand vor Schwierigkeiten mit der Justiz bewahren wollte, nachdem die junge Frau wegen Diebstahls angezeigt worden war. Berlusconi gab an, er habe sie für eine Verwandte des damaligen ägyptischen Staatspräsidenten Hosni Mubarak gehalten und diplomatische internationale Verwicklungen vermeiden wollen.

4,5 Mio. Euro Schweigegeld?

Staatsanwältin Ilda Boccassini hob hervor, dass der Medienzar der minderjährigen Marokkanerin Karima El Marough alias Ruby Herzensbrecherin 4,5 Millionen Euro gezahlt habe. Dies sei aus abgehörten Telefongesprächen, sowie aus den Summen hervorgegangen, die der Expremier von seinen Bankkonten abgehoben habe, sagte Boccassini. Berlusconi wusste genau, dass die junge Marokkanerin minderjährig war, als er mit ihr Sex hatte.

Die Staatsanwältin warf Berlusconi weiters vor, bei seinen Aussagen vor Gericht gelogen zu haben. Einige Zeugen, darunter junge Frauen, die sich an Partys in der Villa des Medienzaren beteiligt hatten, seien hinzu zu Falschaussagen gezwungen worden, berichtete Boccassini. Berlusconis Rechtsanwalt Nicolo Ghedini bezeichnete die Strafforderung der Staatsanwältin als “sehr hoch”. (APA)

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