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Rostocker Liechtenstein-Prozess: Fälle in ganz Deutschland

Im Fall der mutmaßlichen Erpressung der Liechtensteinischen Landesbank LLB mit geheimen Kontodaten sind offenbar Bankkunden in ganz Deutschland ins Visier der Steuerfahnder geraten.

Am Dienstag sagte vor dem Landgericht der nordostdeutschen Stadt Rostock der ehemalige Leiter der Bremer Steuerfahndung aus. Ihm seien im Jahr 2005 über einen Anwalt mehrere der rund 2.300 Belege zugespielt worden.

Mit den Daten über mögliche Schwarzgelder sollen die vier Angeklagten in dem Fall die Bank sowie mehrere Kunden erpresst haben. Die zugegangenen Belege habe der Zeuge unter anderem an die Steuerfahndungen in Berlin, München und Hannover weitergeleitet.

Der Zeuge sagte, er habe gleich gefühlt, dass es sich bei dem Fall um eine “große Nummer” handeln könne. Er habe zwar zunächst an der Echtheit der Belege gezweifelt, dem Anwalt dennoch Interesse signalisiert. Er habe ihm deutlich gemacht, dass grundsätzlich kein Geld für die Belege gezahlt werden könne. Dennoch habe er dem Anwalt zugesagt, eine entsprechende Anfrage ans deutsche Finanzministerium zu richten, um ihn dazu zu bringen, den Kontakt aufrecht zu halten.

Der Hauptangeklagte in dem Verfahren hatte zu Prozessbeginn den Handel mit den Kontodaten zugegeben, den Vorwurf der Erpressung jedoch zurückgewiesen. Ihm sei es um ein legales Geschäft gegangen, bei dem der Meistbietende den Zuschlag erhalten sollte. Mit der Bank wurde laut Anklage eine Summe von 13 Mio. Euro im Austausch für die Daten ausgehandelt, vor der Zahlung der letzten 4 Mio. Euro wurden die Angeklagten verhaftet.

Inzwischen befinden sich fast alle Daten wieder im Besitz der Bank. Die in Bremen übergebenen Belege könnten daher zu den einzigen Ermittlungen gegen mögliche Steuersünder führen. Alle Belege zusammen hätten Medienberichten zufolge Informationen über mehrere Milliarden Euro liefern können, die von deutschen Anlegern nach Liechtenstein geschafft wurden.

Am Dienstag stellte die Verteidigung eines der Mitangeklagten den Antrag, den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufzuheben. An der Erpressung von Bankkunden sei er nicht beteiligt gewesen und auch der Vorwurf der Beihilfe an der Erpressung der Bank sei im Prozess nicht bestätigt worden. In der vergangenen Woche hatte auch schon die Verteidigung des zweiten Mitangeklagten die Aufhebung seines Haftbefehls gefordert. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass der vierte Angeklagte, der sich in einem abgetrennten Verfahren verantworten muss, in der vergangenen Woche aus der Haft entlassen wurde.

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