Rosenkranz verbannt Genderzeichen aus Parlamentstexten

Die bisher gemäß den 2022 erlassenen sprachlichen Guidelines der Parlamentsdirektion ebenfalls erlaubten Gender-Varianten durch einen Doppelpunkt und durch einen Schrägstrich sind damit nicht mehr zulässig, so Grundböck. Eine entsprechende Anordnung des Nationalratspräsidenten sei Ende vergangener Woche gekommen. Die neue verbindliche Richtlinie gilt für alle künftigen Schriften für die externe und interne Kommunikation des Parlaments - also nicht rückwirkend. Bei bereits erstellten Texten soll die Umformulierung im Zuge von aktuellen Anpassungen bzw. Redigierungen laufend erfolgen. Für Reden im Nationalrat oder Texte der Klubs gelten die Richtlinien nicht.
Begründet wird der Schritt von Rosenkranz damit, dass man sich als staatliche Institution an die Regeln des Rats für die deutsche Rechtschreibung halten will. Der Nationalratspräsident verweist gegenüber der "Krone" darauf, dass auch der Deutsche Bundestag und der Schweizer Nationalrat keine Gendersprache verwenden würden. Mit der Reduktion auf die zwei sprachlichen Varianten des Genderns befinde man sich jedenfalls weiter im gesetzlichen Rahmen zur Benennung beider Geschlechter, betont Parlamentssprecher Grundböck.
Kritik von SPÖ und Grünen
Für Kritik sorgte der Schritt bei SPÖ und Grünen. "Den Mitarbeiter:innen des Parlaments verbieten zu wollen, Frauen in den Publikationen des Parlaments in der Sprache sichtbar zu machen, ist eine einzige Peinlichkeit und einfach nur von gestern", reagiert SPÖ-Frauensprecherin Sabine Schatz am Sonntag in einer Aussendung. Die Menschen in Österreich hätten "andere Sorgen als das künstliche Gender-Thema der FPÖ", meinte sie.
Ähnlich die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski: "Die Verbotspartei FPÖ schlägt wieder zu und demonstriert dabei ihre rückwärtsgewandte Kleingeistigkeit." Disoski kündigte an die Richtlinie in der nächsten Präsidiale zum Thema machen. "Als Herz unserer Demokratie ist das Parlament ein Ort, der alle Menschen gleichermaßen anspricht - respektvoll und inklusiv."
(APA)
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