Von Christiane Eckert / VOL.AT
Einst hatten sie laut Angaben des jungen Mannes eine Affäre, oder besser gesagt, sie liebten sich, ist er überzeugt. Obwohl er mit einer anderen verheiratet ist und ein Kind hat, er hatte sich eben in die 27-Jährige verliebt. Als sie plötzlich nichts mehr von ihm wissen wollte, konnte er das offenbar nicht verstehen, er rief sie 21 Mal an und schickte vier SMS, doch sie blockierte ihn, sprach nicht mit ihm, er war verzweifelt.
Versuch am Arbeitsplatz
Zwei Mal tauchte er bei der Arbeitsstätte der Frau auf, einmal mit Rosen, doch auch das nutzte nichts. Sie wollte weder die Blumen, noch mit ihm reden. Da fuhr er wieder weg. Die Richterin ist überzeugt, dass er die Bekannte nicht stalken wollte. Auch war die Frau objektiv nicht “unzumutbar in ihrer Lebensführung beeinträchtigt”, so das Gericht. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, der junge Mann wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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