Der Prozess besteht aus einer detaillierten Prüfung des Lebens Johannes Pauls II., wofür Zeugen angehört, Experten befragt und Akten gesichtet werden. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Fürsprache von Johannes Paul II. ein Wunder bewirkt hat.
Papst Benedikt XVI. hatte nach dem Tod seines Vorgängers am 2. April versprochen, das Verfahren zur Seligsprechung rasch einzuleiten. Normalerweise ist eine Frist von fünf Jahren nach dem Ableben des Betroffenen üblich. Die Gläubigen auf dem Petersplatz in Rom hatten bei der Beerdigung Johannes Pauls II. in Sprechchören gerufen: Santo subito! (Sofort heilig). Die Seligsprechung muss der Heiligsprechung vorausgehen.
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