Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Freitag berichtete, soll der Prozess in Kürze in der ostrumänischen Stadt Vaslui beginnen. Die Tote, ebenfalls eine Nonne, war im vergangenen Jahr gestorben, nachdem sie von den fünf Angeklagten misshandelt worden sein soll.
Der Pope und die vier Frauen hatten zugegeben, die 23 Jahre alte Nonne wegen ihres merkwürdigen Verhaltens im ostrumänischen Kloster Tanacu an Armen und Beinen an ein Kreuz gefesselt und geknebelt zu haben. In diesem Zustand sei die junge Frau drei Tage lang ohne Nahrung und Wasser belassen worden, um ihr den Teufel auszutreiben. Später stellte sich heraus, dass das Exorzismusopfer an einer psychischen Störung gelitten hatte und deswegen zeitweise auch in ambulanter Behandlung gewesen war.
Der Geistliche rechtfertigte seine Tat als theologisch richtig. Die rumänisch-orthodoxe Kirche entließ den Popen nach diesem Vorfall aus dem Dienst und erkannte seine Mönchswürde ab. Sie erklärte die Tat damit, dass der Pope ein für Teufelsaustreibungen vorgesehenes Gebet zu wörtlich genommen und missverstanden habe. Der nun angeklagte Mann sei zudem ungenügend ausgebildet gewesen.
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