Sie hat beim Kassationsgericht in Rom, der letzten Instanz im italienischen Strafsystem, den Einspruch eingereicht.
Issac will sich gegen den Beschluss eines Schwurgerichts in Rom widersetzen, das am 17. August dem von den britischen Behörden eingebrachten Antrag auf Auslieferung des mutmaßlichen Londoner Bombenlegers nach Großbritannien Grünes Licht gegeben hatte. Der Brite äthiopischer Herkunft, der wegen Beteiligung an einer terroristischen Verschwörung und Besitzes gefälschter Dokumente angeklagt ist, soll innerhalb von 35 Tagen nach Großbritannien zurückkehren. In diesem Zeitraum wollen die italienischen Behörden weitere Ermittlungen über die Verbindungen der Familienangehörigen Issacs zu islamistischen Kreisen in Italien führen.
Issac, der in Großbritannien unter dem Namen Osman Hussain lebte, war Ende Juli in Rom festgenommen worden. Nach Angaben seiner Anwältin hat Issac eingeräumt, am 21. Juli eine Bombe in der Londoner U-Bahn-Station Shepherds Bush gezündet zu haben. Er habe aber sicher gestellt, dass dabei niemand verletzt oder getötet werde.
Die britischen Behörden werden von dem italienischen Rechtsanwalt Paolo Iorio vertreten, der sich gegen eine zeitlich befristete Auslieferung gewehrt hatte.
Am 21. Juli waren in London Sprengsätze in drei U-Bahn-Stationen und einem Bus explodiert, Menschen kamen dabei nicht zu Schaden. Die Anschlagsserie erinnerte an die Selbstmordattentate vom 7. Juli, bei denen neben den Tätern 52 weitere Menschen ums Leben kamen.
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