Das Landgericht Düsseldorf lehnte einen Einspruch der Frau gegen eine Einstweilige Verfügung des Briten ab. Die selbst ernannte Lebensberaterin muss 200 Meter Abstand von dem Sänger halten und darf ihn auch nicht mehr mit Anrufen, Briefen und E-Mails belästigen. Die 39-Jährige hatte Williams mit Warnungen vor Außerirdischen überhäuft, die das Idol angeblich töten wollten.
Auch eine derart in der Öffentlichkeit stehende Person wie Robbie Williams müsse nicht unbeschränkten Fankontakt hinnehmen, begründete die Kammer ihre Entscheidung. Der Popstar habe deutlich erklärt, dass er sich durch die Frau belästigt fühle und dies nicht weiter hinnehmen möchte. Daran habe sich die 39-Jährige nicht gehalten. Daher schütze das Gewaltschutzgesetz den Briten.
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